Der folgende Text stellt keine Rechtsberatung dar, sondern eine private Meinungsäußerung zu Rechtsthemen.

Was bringen Petitionen?

Petitionen sind erst einmal eine Sammlung von Unterschriften, also Menschen, die ein Thema oder Forderungen unterstützen. Diese Themen gewinnen dadurch an Relevanz. So müssen z.B. offizielle Bundestagspetitionen auch im Bundestag besprochen werden, wenn sie ihr Quorum erreicht haben. Neben der Relevanz für die Gesetzgebung gewinnen die Themen auch gesellschaftlich an Bedeutung. Je mehr Menschen von einem Thema gehört haben oder sich sogar schon in erste Hintergründe eingelesen haben, desto breiter ist es in der Gesellschaft aufgestellt. Petitionen bieten hier die Möglichkeit Menschen aus vielen verschiedenen Lebenswelten anzusprechen, da im Prinzip jede*r mitzeichnen kann (Manche – v.a. regionale Petitionen – haben Voraussetzungen für die Mitzeichner*innen).
Petitionen können also sowohl in der Regierung, als auch in der Bevölkerung einiges lostreten.

Was ist das Quorum?

Das Quorum ist eine Zahl an Unterschriften, die bis Ende der Mitzeichnungsfrist erreicht werden muss, damit der Adressat der Petition sich mit dieser auseinander setzen muss. Je nach Ebene und Einwohnerzahl, kann diese Zahl sehr unterschiedlich sein. Die allgemeine Formel zur Berechnung des Quorums lautet x0,616 (zzgl. aufrunden).

  • Europäische Union: 1.000.000 Unterschriften (Europäische Kommission)
  • Europäische Union: 1.000 Unterschriften (Europäisches Parlament)
  • Deutschland: 50.000 Unterschriften
  • Bundesland: unterschiedlich
  • Kommune: unterschiedlich

Was ist der Unterschied zwischen einer rechtskräftigen und einer nicht rechtskräftigen Petition?

Eine rechtskräftige / rechtsbindende Petition ist eine von den Regierungsstellen anerkannte Petition. Dies bedeutet, dass sich die Regierung dazu verpflichtet, sich mit der Petition auseinander zu setzen, wenn das Quorum erreicht wurde.

Rechtskräftige Petitionen sind meist nur auf den offiziellen staatlichen Mitzeichnungsplattformen zu finden. Das bedeutet, dass die Regierungen und Verwaltungen keine Petitionen von privaten Mitzeichnungsplattformen, wie openpetition.org oder change.org akzeptieren müssen.

Wir führen in unserem Verzeichnis auch nicht-rechtskräftige Petitionen. Da wir aber wie schon erwähnt nicht sicherstellen können, dass die Petitionen wirklich anerkannt werden, werden diese nicht weiter auf anderen Plattformen von uns beworben.

Wer ist der Adressat einer Petition?

Der Adressat einer Petition ist die Person oder Personengruppe, an die sich die Petition richtet. Dies können Politiker*innen, die Regierung, ganze Parteien oder Parteifraktionen sein.

Was passiert mit einer Petition, wenn das Quorum erreicht wurde?

Zuerst stellen die Initiator*innen einer Petition die Petition im Petitionsausschuss des Parlamentes vor. Dort können Abgeordnete, welche im genannten Ausschuss sitzen Fragen an die Initiator*innen stellen, um das Ziel der Petition zu verstehen. Anschließend wird im Parlament über die Petition diskutiert. Zum Schluss wird abgestimmt, ob die Forderungen der Petition erfüllt werden sollen.

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